Kinderschutz

Der EPIZ e.V. verpflichtet sich die UN Konventionen über die Rechte des Kindes zu achten und die Einhaltung des Bundeskinderschutzgesetz zu gewahren.

Hierzu hat der EPIZ e.V. Verhaltensregeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen erstellt und hat die Verantwortung zu gewährleisten, dass alle Personen, die im Auftrag des EPIZ e.V. Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, diese Verhaltensregeln zur Kenntnis genommen haben und die Selbstverpflichtung zum Umgang mit individuellen Grenzen von Kindern und Jugendlichen. Dies betrifft sowohl haupt- als auch ehrenamtliche und freiberufliche Mitarbeiter*innen sowie Mitglieder des Vorstands.

Transparente Strukturen, eine klare Positionierung zum Kinderschutz und die Sensibilisierung für das Thema tragen dazu bei, Gewalt in der eigenen Organisation vorzubeugen. Eine Organisation, die sich klar positioniertund Grenzüberschreitungen offen thematisiert, schafft ein Klima, das potenzielle Täter*innen abschreckt. Wir legen Wert auf einen respektvollen, demokratischen Umgang miteinander und mit den Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, denen wir in unserer Arbeit begegnen. Sexistisches, rassistisches, diskriminierendes und gewalttätiges (verbales und nonverbales) Verhalten toleriert der EPIZ e.V. nicht.